AGB

Allgemeine Bestimmungen der AGB

Anwendungsbereich

1.1. Die hier dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Fassung, die zur Zeit der Anfrage aktuell ist, maßgeblich. Kundenspezifische Abweichungen von diesen Bedingungen finden keine Berücksichtigung, es sei denn, Nettitan GmbH gibt dieser Abweichung explizit sein Einverständnis. Das Ausbleiben eines Widerspruchs zu fremden AGB wird nicht als Zustimmung interpretiert.

1.2. Im Kontext dieser Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung bezeichnet der Begriff „Verbraucher“ jede physische Person, die juristische Handlungen vollzieht, die primär weder kommerziellen noch selbständigen beruflichen Absichten dient (gemäß § 13 BGB). „Unternehmer“ ist dabei eine physische oder juristische Entität oder eine juristisch handlungsfähige Gesellschaft, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Aktivität juristische Handlungen vornimmt (gemäß §14 I BGB).


Einreichen einer Vergleichsanfrage

2.1. Bei einer Produkt- oder Dienstleistungsanfrage über Nettitan GmbH wird ein Vertragsverhältnis begründet, wodurch dem Kunden Angebote von bis zu drei unserer Partner vorgelegt werden. Diese Anfrage ist für den Kunden völlig kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Sämtliche Vermittlungsprovisionen werden allein von den kooperierenden Partnern übernommen.

2.2. Nachdem die Anfrage bei hausheim.ch eingegangen ist, nehmen unsere Fachberater – je nach Produktart – entweder telefonisch oder per E-Mail Kontakt zum Kunden auf. Ziel ist es, die Anfrage genauer zu definieren und bis zu drei geeignete Partner vorzuschlagen. Die Daten des Kunden werden erst nach dessen ausdrücklicher Zustimmung an die ausgesuchten Partner weitergegeben.

2.3. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen bietet Nettitan GmbH die Option, im Zuge der Anfragespezifikation durch den Fachberater, einen Termin mit einem Partner zu koordinieren. Die Terminabstimmung berücksichtigt sowohl die Verfügbarkeiten des Kunden als auch des Partners. Der Service von Nettitan GmbH zielt darauf ab, den Kunden nach vorheriger Einwilligung möglichst direkt und ohne Umwege mit den relevanten Partnern zu verknüpfen.

2.4. Es wird empfohlen, dass Kunden die Anweisungen während des Vermittlungsverfahrens aufmerksam durchlesen und berücksichtigen. Bei Bedarf stehen Unterstützungsfunktionen der genutzten Soft- und Hardware zur Verfügung (z. B. Vergrößerungs- oder Vorlesefunktionen). Nettitan GmbH markiert wichtige Informationen für den Kunden deutlich sichtbar (beispielsweise durch optische Akzente oder Sternchensymbole). Vor dem endgültigen Einreichen des Vermittlungsformulars können Kunden ihre Auswahl oder eingegebenen Daten jederzeit überarbeiten, den Vermittlungsprozess pausieren oder gänzlich abbrechen. Hierfür können sie gängige Funktionen ihrer genutzten Software oder Geräte nutzen (z. B. Browser-Navigationstasten, Tastatur, Maus oder Gestensteuerung bei Mobilgeräten).


Empfang der Angebotsvorschläge

3.1. Nachdem die Kundenanfrage durch Nettitan GmbH weitergegeben wurde, treten die Partner mit dem Kunden entweder telefonisch oder per E-Mail in Kontakt und präsentieren gegebenenfalls Angebote, die zu seiner Anfrage passen. Sofern ein vorheriger Termin gemäß Punkt 2.3. festgelegt wurde, könnte der vorangehende Kontakt entfallen. Bevor ein Angebot übermittelt wird, könnte der Partner zusätzliche Informationen einholen, einen Besuch vor Ort vorschlagen oder weitere vorbereitende Schritte unternehmen. Ziel von Nettitan GmbH ist es sicherzustellen, dass dem Kunden maßgeschneiderte Angebote präsentiert werden, die sowohl zu seinem Budget als auch zu seinen Anforderungen passen.

3.2. Nettitan GmbH unternimmt verschiedene Schritte, um sicherzustellen, dass der Kunde zügig passende Angebote von bis zu drei Partnern erhält. Die Dauer bis zur Angebotsvorlage hängt jedoch von der Spezifikation des gewünschten Produkts oder Dienstleistung und der Bearbeitungszeit des jeweiligen Partners ab.

3.3. Alle Angebote, die der Kunde erhält, stammen ausschließlich von Partnern, die dem Netzwerk von Nettitan GmbH angehören. Die Mitgliedschaft in diesem Netzwerk erfüllt strenge Anforderungen. Jeder Partner verpflichtet sich, alle relevanten Richtlinien einschlägiger Institutionen zu befolgen und nur solche Dienstleistungen und Produkte anzubieten, für die er berechtigt ist. Wegen des Umfangs des Netzwerks kann Nettitan GmbH jedoch nicht für jeden Partner individuell garantieren. Daher sollte der Kunde die Eignung des Partners ebenso überprüfen, wie er es auch ohne den Service von hausheim.ch tun würde.

3.4. Nachdem der Kunde die Angebote eingesehen hat, liegt es in seiner Entscheidung, ob und welches Angebot er annimmt. In diesem Prozess agiert Nettitan GmbH weder als Vertragspartei noch als Mittler oder Unterstützer der beteiligten Parteien.

3.5. Es kann vorkommen, dass ein Berater von Nettitan GmbH zu einem späteren Zeitpunkt den Kunden kontaktiert, um zu erfragen, ob er die Angebote der Partner erhalten hat oder ob auf Grundlage dieser Angebote ein Geschäft zustande gekommen ist. Weiterhin könnte der Kunde gebeten werden, den Service von Nettitan GmbH und der beteiligten Partner zu bewerten.

3.6. Sollte der Kunde weniger als drei Angebote erhalten haben, bemüht sich Nettitan GmbH darum, dem Kunden weitere Partner vorzustellen, um die ausstehenden Angebote zu vervollständigen. Der Kunde kann jederzeit mitteilen, wenn er keine weiteren Angebote mehr erhalten möchte.